Die Autoren besprechen die mangelnde Zuständigkeitsregelung für Anfechtungsklagen. Sie sprechen sich für eine analoge Anwendung der EuInsVO aus, da diese ihrer Meinung nach die dogmatisch saubere Lösung sei.
Die Autoren besprechen die mangelnde Zuständigkeitsregelung für Anfechtungsklagen. Sie sprechen sich für eine analoge Anwendung der EuInsVO aus, da diese ihrer Meinung nach die dogmatisch saubere Lösung sei.