AHG § 1 Abs 2
BWG §§ 63, 69, 70
Die Anwendung des AHG auf die Bankenaufsicht und die Behandlung von Bankenprüfern als deren Organe ist nicht gemeinschaftsrechtswidrig.
AHG § 1 Abs 2
BWG §§ 63, 69, 70
Die Anwendung des AHG auf die Bankenaufsicht und die Behandlung von Bankenprüfern als deren Organe ist nicht gemeinschaftsrechtswidrig.