Die außergerichtliche Sanierung steht seit jeher im Spannungsverhältnis zur Konkursanfechtung. Gelingt sie nicht und stellt sich rückwirkend heraus, dass das Unternehmen bereits zum Zeitpunkt der Sanierungsversuche relevant überschuldet oder zahlungsunfähig war, sind die gegebenen Kredite, deren Rückzahlung oder die vom Schuldner eingeräumten Sicherheiten von der Konkursanfechtung bedroht. Der Autor beleuchtet diese „gefährliche Situation“ näher.