In dieser Anm zu 8 ObA 7/05w stimmt der Autor mit der Begründung des OGH überein, dass die Arbeitsverhältnisse von Betriebsräten kraft Gesetzes auf den neuen Betriebsinhaber übergehen, wenn durch den Übergang die Identität des Betriebes nicht tangiert wird. Der Beitrag umreißt die Reichweite und die Qualität dieses ex-lege Übergangs und beschäftigt sich mit der Frage, ob auch sonstige besonders geschützte Arbeitnehmer eine rechtliche Besserstellung in Anspruch nehmen können.