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Maier-Hülk, § 1170b ABGB - Sinn und Zweck einer zwingenden Sicherstellung für Werkunternehmer bei Bauverträgen, immolex 2007, 230:

FachliteraturAufsätzeZik 2007/261Zik 2007, 163 Heft 5 v. 29.10.2007

Seit 1. 1. 2007 ist zur Verminderung von Insolvenzrisken im Baugewerbe eine zwingende Sicherstellung in § 1170b ABGB vorgesehen. Die Autorin bespricht Inhalt, Anwendungsbereich, zwingenden Charakter und Fristsetzung dieser Bestimmung.

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