Seit 1. 1. 2007 ist zur Verminderung von Insolvenzrisken im Baugewerbe eine zwingende Sicherstellung in § 1170b ABGB vorgesehen. Die Autorin bespricht Inhalt, Anwendungsbereich, zwingenden Charakter und Fristsetzung dieser Bestimmung.
Seit 1. 1. 2007 ist zur Verminderung von Insolvenzrisken im Baugewerbe eine zwingende Sicherstellung in § 1170b ABGB vorgesehen. Die Autorin bespricht Inhalt, Anwendungsbereich, zwingenden Charakter und Fristsetzung dieser Bestimmung.