Die großen Bauträgerinsolvenzen der letzten Jahre sollen rechtliche Konsequenzen haben. Zum Schutz der Wohnungskäufer und „Häuslbauer“ legte das BMJ einen MEntw vor, der Änderungen im BauträgervertragsG vorsieht (s www.bmj.gv.at - Gesetzesentwürfe). Ua wird beim Ratenplanmodell getrachtet, die Verlustgefahr zu verringern, zudem sollen Gewährleistungsrisiken abgesichert werden. Weiter reichende Überlegungen, zB auch das Treuhandrisiko abzusichern, sollen nicht verwirklicht werden.