Wenn der Konkurs des (mitunter betrügerischen) Vermögensverwalters (ohne Bankkonzession) den Vermögensverlust endgültig macht, haben Anleger nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem anspruchsbegründenden Tatbestand, der Geltendmachung sowie der Bedeckung der Entschädigungsforderung.