Das Gesellschafts- und Insolvenzrecht verlangt nach Auffassung des Autors bei grenzüberschreitenden Sachverhalten nach einer gewissen Kompatibilität der für die Verschmelzung oder gemeinsame Verwertung maßgeblichen nationalen Rechtsordnungen oder jedenfalls nach einer homogenen, weitgehend auf das Europarecht ausgerichteten Interpretation. Überdies spielen einheitliche Rechtsgrundlagen bei der Behandlung von Personenmehrheiten, so sie einen gemeinsamen Vertreter haben, eine besondere Rolle. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit Gesellschafter und Gläubiger einer Gesellschaft, zumal im Konkurs oder bei einer grenzüberschreitenden Fusion, systemimmanent als notwendige Streitgenossen zu behandeln sind.