Der Autor nimmt zur OGH-E 6 Ob 142/05h Stellung und beschäftigt sich mit der Frage, ob für den Fall der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines GmbH-Gesellschafters ein Aufgriffsrecht zugunsten der Mitgesellschafter bzw eine Abtretungsverpflichtung des Masseverwalters gültig vereinbart werden kann, wobei er dies bejaht, solange der Masseverwalter für den Geschäftsanteil den Verkehrswert erhält.