Gerade Konzerne bereiten im Fall grenzüberschreitender Insolvenzen zahlreiche Schwierigkeiten. Das gilt nicht nur für die Frage der internationalen Zuständigkeit hinsichtlich der Konzerntöchter (mit der sich im Anwendungsbereich der EuInsVO der EuGH bereits im Vorabentscheidungsverfahren in der Rs C-341/04 Eurofood IFSC Ltd beschäftigen musste: s zik 2006/126, 103). Rechtlicher Hintergrund für die Probleme ist ua, dass weder die EuInsVO noch die meisten nationalen Insolvenzrechte ein spezielles Konzerninsolvenzrecht kennen. Das wird als Manko empfunden, dem abzuhelfen ist. Auf internationaler Ebene ist in diesem Zusammenhang auf die einschlägige Arbeit der für Insolvenzrecht zuständigen Working Group V der UNCITRAL hinzuweisen, die sich mit diesem Thema neuerlich in einer Tagung in New York vom 14. bis 18. 5. 2007 befasste. Auch auf nationaler Ebene gibt es teilweise Entwicklungen. In Deutschland soll im Herbst dieses Jahres der Startschuss für eine Beschäftigung mit dem Thema der Konzerninsolvenzen fallen. In Österreich sind derzeit keine entsprechenden Schritte geplant.