Mit der am 30. 12. 2006 beschlossenen Verordnung (in Kraft ab 12. 12. 2008) soll das grenzüberschreitende Verfahren im Zusammenhang mit unbestrittenen Geldforderungen vereinfacht und beschleunigt werden. Die Autoren besprechen Anwendungsbereich, Zuständigkeiten, Verfahrensablauf, Zustellung, Einspruch, Vollstreckbarkeit und Vollstreckungsverfahren, Gerichtsgebühren und fakultatives Alternativverfahren.