Der Autor ist nicht von der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer positivrechtlichen Verankerung der Business Judgement Rule im österr Recht als sinnvolle Klarstellung der schadenersatzrechtlichen Verantwortlichkeit von Organmitgliedern von Körperschaften überzeugt. Seiner Meinung nach bestehen keine praktischen Vorteile gegenüber dem österr Konzept. Darüber hinaus setzt er sich mit dem Interessenkonflikt, Schadenseintritt und der Beweislastverteilung auseinander.