Die Autorin bespricht die beiden ersten Urteile des EuGH zur EuInsVO. Neben den Fragen zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der internationalen Eröffnungszuständigkeit und dem Prioritätsprinzip setzt sie sich vor allem mit der missbräuchlichen Verlagerung des Centers of Main Interests (COMI) vor Antragstellung im Stadium der materiellen Insolvenz und den Kriterien zur Bestimmung des COMI auseinander.