Der OGH hat kürzlich eine neue Rechtsansicht zur Abgrenzung der Sondermassekosten vertreten. Sie zieht auch entlohnungsrechtliche Konsequenzen nach sich, die in der Folge erörtert werden.
Der OGH hat kürzlich eine neue Rechtsansicht zur Abgrenzung der Sondermassekosten vertreten. Sie zieht auch entlohnungsrechtliche Konsequenzen nach sich, die in der Folge erörtert werden.