Die dt InsO wurde wieder einmal geändert, und zwar mit dem G zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens (s dBGBl I 2007, 913 ff). Ua wird die öffentlich Bekanntmachung nur mehr im Internet vorgesehen (und zwar unter „www.insolvenzbekanntmachungen.de “), worauf etwa im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren zu achten ist.