Der Beitrag erörtert die Bestimmungen des Entwurfs eines neuen österreichischen Schadenersatzrechts, die dem Schaden und dem Kausalzusammenhang gewidmet sind, sowie jene, die den Zurechnungsgrund des Verschuldens betreffen. Er geht auch auf die Kritik am Entwurf ein und bemüht sich um eine Klarstellung der Idee des beweglichen Systems.