Der Beitrag beschäftigt sich mit der Pflicht des Aufsichtsrats, in der Krise wie auch bei einer sich abzeichnenden Ergebnisverschlechterung seine Überwachungsintensität und Einflussnahme auf das Unternehmen zu verstärken, wobei er analog dem Fortschreiten der Krise seine Kontrolldichte zu erhöhen habe und sich die begleitende Überwachung zunächst zu einer unterstützenden und in der akuten Krise zu einer gestaltenden Überwachung steigere.