Der Rsp lagen schon öfter Vereinbarungen vor, die für den Fall des Konkurses eines Partners besondere Rechtsfolgen enthalten, wie etwa Lösungsrechte, die Begründung von Ansprüchen gegen den Gemeinschuldner oder Vermögensübertragungen. Der Beitrag unternimmt eine systematische Darstellung der Fallvarianten und setzt sich kritisch mit der Jud auseinander.