Das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode (abrufbar unter www.bundeskanzleramt.at ) umfasst auch Vorhaben im Bereich von Insolvenzrecht und Kreditschutz. Im Insolvenzrecht sollen Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung und zur Förderung der Sanierung von Unternehmen geschaffen werden (s 151). Im zivilrechtlichen Bereich sind ua die Verbesserung des Eigentumsvorbehalts im europäischen Gleichklang und die Einführung eines Registerpfands geplant (s 149).