Der Autor macht auf eine durch das UGB bedingte gravierende Verschlechterung der Rechtsstellung des Pfandeigentümers sowie nachrangiger Pfandgläubiger aufmerksam. Nach einer Verwertung der Pfandsache werde der Mehrerlös nur mehr schuldrechtlich, nicht sachenrechtlich zugewiesen. Der Verlust der dinglichen Rechtsstellung belaste Pfandeigentümer sowie Pfandgläubiger mit einem Insolvenzrisiko. Der Autor setzt sich mit den damit einhergehenden insolvenzrechtlichen Fragestellungen auseinander und spricht sich zum einen für eine Anwendung der Regelungen über Aussonderungsrechte, zum anderen für die Qualifizierung des Herausgabeanspruches als Masseforderung aus.