Der Autor bespricht die E OGH 8 Ob 121/05k , laut der die bloß formularmäßige Erklärung, dass der Bürge über die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers aufgeklärt wurde, der Warnfunktion der im § 25c KSchG angesprochenen Aufklärungsobliegenheit nicht gerecht wird.