Im Zusammenhang mit der E 3 Ob 217/05s geht der Autor auf die Frage ein, unter welchen Voraussetzungen Gläubiger eines Stifters auf das Stiftungsvermögen zugreifen können.
Im Zusammenhang mit der E 3 Ob 217/05s geht der Autor auf die Frage ein, unter welchen Voraussetzungen Gläubiger eines Stifters auf das Stiftungsvermögen zugreifen können.