Der Beitrag stellt die seit 31. 12. 2005 geltende Regelung betreffend Sanierungsgewinne der früheren Rechtslage gegenüber und erläutert die Ermittlung der Beitragsgrundlage für die Berechnung der Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge gem § 25 GSVG unter der Berücksichtigung von Sanierungsgewinnen.