Das im Jahr 2003 veröffentlichte neue spanische Konkursgesetz (Ley Concursal) folgt dem Modell der verfahrensrechtlichen Vereinfachung grenzüberschreitender Insolvenzen der EuInsVO. Die Autorin betrachtet Aspekte der internationalen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts (Kollisionsnormen und materielle Normen), der Anerkennung von Auslandskonkursen sowie der Koordinierung von parallel laufenden Insolvenzverfahren.