Nach hM unterliegt die Kündigung von Unternehmenspachtverträgen durch den Verpächter im Konkurs des Pächters keinen konkursrechtlichen Einschränkungen. Dies wurde jüngst in Frage gestellt. Der Beitrag stellt die Rechtslage dar und beschäftigt sich mit der an der hM geäußerten Kritik, um iSd hM zu dem Schluss zu gelangen, dass außerhalb des Anwendungsbereiches des MRG der Konkurs des Bestandnehmers im Bestandvertrag als Kündigungsgrund vereinbart werden kann.