§ 1 Abs 1 IESG
§ 24 VerG, § 26 VerG
Wird ein Konkursantrag gegen einen Verein zurückgewiesen, weil der Antragsgegner laut Angabe der Bezirkshauptmannschaft nicht existiert (im Anlassfall wegen angeblicher Vollbeendigung vor mehreren Jahren), steht einem ehemaligen Arbeitnehmer nicht ohne weiteres Insolvenz-Ausfallgeld zu. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines der in § 1 Abs 1 IESG genannten Tatbestände. Die dort in den Z 3 bis 5 genannten Fälle, die allenfalls analog herangezogen werden könnten, setzen alle die Vermögenslosigkeit des vormaligen Arbeitgebers voraus. Wird das Erfordernis der Vermögenslosigkeit nicht behauptet und festgestellt, ist die Klage auf Leistung von Insolvenz-Ausfallgeld abzuweisen.