In Besprechung einer E des OGH geht der Autor insb auf die Frage ein, wann sich die Bank bei einer Kreditausfallversicherung zuerst an den Versicherer halten muss und nur den nicht gedeckten Betrag vom Kreditnehmer verlangen kann. Dabei kommt er zum Ergebnis, dass es keine dahingehende allgemeine Regel gibt, sondern diese Konstellation vom jeweiligen Kreditvertrag abhängig ist.