Die GIN 2006 bringt Änderungen beim Zwangsausgleich, wobei die Verbesserungen vor allem den Verfahrensablauf betreffen. Dieser steht daher im Mittelpunkt des folgenden Aufsatzes.
1. Einleitung
In der Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 20061) finden sich nicht unbedeutende Verbesserungen des Insolvenzrechts. Der Schwerpunkt der Änderungen betrifft den Zwangsausgleich. Der Verfahrensabschnitt zwischen Annahme des Zwangsausgleichs und Beendigung der Wirkungen des Konkursverfahrens soll möglichst gestrafft durchgeführt werden können und sich nicht mehr als nötig verzögern, insb nicht aus Gründen, die außerhalb der Sphäre des Schuldners liegen.