§ 41 ASVG sieht vor, dass ua Abmeldungen von Dienstnehmern grundsätzlich elektronisch erfolgen. Bei der Konkursabwicklung geschieht das nach Auskunft der Wr. Gebietskrankenkasse jedoch noch sehr häufig in Papierform. Um zu erreichen, dass die Abmeldung von Dienstnehmern im Konkurs verstärkt elektronisch vorgenommen wird, bietet die WGKK Rechtsanwaltskanzleien mit Sitz in Wien kostenlose Serviceleistungen an. Diese umfassen ua die Installation der entsprechenden Software samt Schulung.