Mit BGBl I 2005/161 wurde das AbgabenänderungsG 2005 (AbgÄG 2005) kund gemacht. Es enthält zahlreiche insolvenzrechtlich relevante Regelungen, insb betreffend die Besteuerung von Sanierungsgewinnen. (Ein ausführlicher Aufsatz dazu wird in einem Folgeheft der ZIK erscheinen.)
Insolvenzrechtliche Bezüge enthält das BundesvergabeG 2006 (BVergG 2006), das im BGBl I 2006/17 kund gemacht wurde.