Die Arbeiterkammern und der ISA planen, ab März 2006 ein neu entwickeltes EDV-System einzusetzen. Damit wird erreicht, dass die Berechnungen der Ansprüche von Arbeitnehmerinnen und -nehmern sowie die Forderungsanmeldung beim Insolvenzgericht inhaltlich und formal einheitlich gestaltet sind. Das Programm enthält eine elektronische Anbindung an die IAF Service GmbH. Über eine gesicherte Datenleitung können Antragsund Bescheiddaten zu dieser bzw von dieser retour übermittelt werden. Das EDV-System kommt in allen Bundesländern zum Einsatz.