vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zuständige Garantieeinrichtung bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen

Judikatur ZIKZIK 2005/270ZIK 2005, 217 Heft 6 v. 21.12.2005

§ 1 Abs 1 IESG

Art 1, 2 RL 80/987 EWG

Auch vor In-Kraft-Treten der EuInsVO eröffnete ausländische Insolvenzverfahren lösen uneingeschränkt für Inlandsbeschäftigte den Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld aus. Es wäre unsachlich und gleichheitswidrig, trotz entsprechender Beitragsleistung (bzw Versicherungspflicht) die Leistung von Insolvenz-Ausfallgeld nur deshalb zu versagen, weil der Arbeitgeber in Österreich keine Niederlassung, Betriebsstätte oder kein Vermögen hat. Zuständig ist bei grenzüberschreitenden Fällen die Sicherungseinrichtung am Beschäftigungsort.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!