Der Autor begrüßt in seiner Urteilsbesprechung die E des OGH, laut der die Monatsfrist für die Auflösung der Dienstverhältnisse nicht beginnt, wenn in der Berichtstagsatzung kein expliziter Beschluss über das Unternehmensschicksal gefasst wurde. Der Autor meint, dass der OGH insofern einen neuen Austrittstatbestand geschaffen habe, als nach Ablauf der Frist von 90 Tagen ab Konkurseröffnung den Arbeitnehmern die sofortige Auflösung des Dienstverhältnisses innerhalb eines Monats eingeräumt werde, wenn in der Berichtstagsatzung keine Beschlussfassung erfolgte.