Mit 1. 1. 2006 wird in der Slowakei das neue Konkurs- und Restrukturierungsgesetz in Kraft treten, welches auf alle ab diesem Zeitpunkt eröffnete Verfahren anzuwenden sein wird. Daneben wird auf alle bis Ende 2005 eröffnete Insolvenzverfahren das derzeitige Konkurs- und Ausgleichsgesetz angewendet, welches erst jüngst umfassend novelliert wurde. Aufgrund der parallelen Geltung dieser beiden Rechtsquellen wird künftig die Beachtung beider notwendig sein.
1. Einleitung