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Harrer, Kritische Anmerkungen zur Haftung des Abschlussprüfers de lege ferenda (Entwurf eines GesRÄG 2005), wbl 2005, 108:

Fachliteratur ZIKZIK 2005/48ZIK 2005, 61 Heft 2 v. 25.4.2005

Der Autor kritisiert das Vorhaben des Gesetzgebers festzuschreiben, dass der fahrlässig handelnde Abschlussprüfer nicht nur der geprüften Gesellschaft, sondern auch den geschädigten Anlegern haften soll. Wörtlich sei dem Entwurf aber nicht zu entnehmen, ob Anleger geschützt sein werden. Der Autor plädiert für eine Überarbeitung des Entwurfes.

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