§ 5 Abs 3 KO
§ 105 EO
§ 97 ABGB
Der Wohnungserhaltungsanspruch des nicht in Konkurs verfallenen, vom Gemeinschuldner getrennt lebenden Ehegatten des Gemeinschuldners, der Eigentümer der Wohnung ist, kann vor der Zuweisung von Räumlichkeiten der Räumungsklage des Masseverwalters nicht wirksam entgegengehalten werden.