vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Voraussetzungen für die Eröffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens

Judikatur ZIKZIK 2004/230ZIK 2004, 178 Heft 5 v. 25.10.2004

Art 3 EuInsVO
§ 44 JN

(Hinweis: Zum für diese Rekursentscheidung relevanten Sachverhalt s die voranstehende erstinstanzliche E des LG Salzburg05.08.200444 S 29/04w44 S 30/04t.)

Hat der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen im Gebiet eines Mitgliedstaats (im Anlassfall Deutschland), so sind die Gerichte eines anderen Mitgliedstaats (im Anlassfall Österreich) nur dann zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens befugt, wenn der Schuldner eine Niederlassung im Gebiet dieses anderen Mitgliedstaats hat; die Wirkungen dieses Verfahrens sind auf das im Gebiet dieses letzteren Mitgliedstaats belegene Vermögen beschränkt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!