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Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten im Konkurs

ZIK aktuellRomana Weber-WilfertZIK 2004/190ZIK 2004, 162 Heft 5 v. 25.10.2004

Um die große Anzahl an verwaltungs(straf)rechtlichen Pflichten des Masseverwalters 1)1)Vgl Weber - Wilfert , Masseverwalter und Verwaltungsstrafrecht, ZUV 2004, 48.einzugrenzen, gibt es einerseits die Möglichkeit der Bestellung besonderer Verwalter gem § 86 KO. Soweit der Wirkungskreis des besonderen Verwalters reicht, hat der Masseverwalter keine Vertretungsbefugnis. Der besondere Verwalter wird daher neben dem Masseverwalter selbstständig tätig2)2)Vgl Hierzenberger / Riel in Konecny / Schubert , Kommentar zu den Insolvenzgesetzen (2. Lfg; 1997) § 86 Rz 6 mwN.. Weiters kann durch die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 9 Abs 2 VStG ein Wechsel in der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit bewirkt werden. Von dieser Möglichkeit wurde offenbar von Masseverwaltern noch kaum Gebrauch gemacht, da - soweit ersichtlich - in keiner E des VwGH oder UVS Wien eine Berufung auf § 9 Abs 2 VStG erfolgte. Für die Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung gem § 9 Abs 2 VStG müssen sämtliche Voraussetzungen des § 9 VStG erfüllt sein 3)3) VwGH 25.10.1994, 94/07/0027; 14.12.1995, 95/07/0095.. Diese werden im Folgenden dargestellt.

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