Anlässlich der erwähnten E des OGH geht die Autorin der Frage nach, wie sich die nachträgliche Änderung eines Dauerschuldverhältnisses auf bereits abgetretene zukünftige Forderungen aus diesem Schuldverhältnis auswirkt.
Anlässlich der erwähnten E des OGH geht die Autorin der Frage nach, wie sich die nachträgliche Änderung eines Dauerschuldverhältnisses auf bereits abgetretene zukünftige Forderungen aus diesem Schuldverhältnis auswirkt.