Der Autor kritisiert die Rsp, die dem Gemeinschuldner - entgegen dem gesetzlich angeordneten Verfügungsverlust bei Konkurseröffnung - Restkompetenzen in Masseangelegenheiten einräumt. Weiters erörtert er Probleme im Zusammenhang mit der Eigenverwaltung im Schuldenregulierungsverfahren.