Die Autoren nehmen zur E des EuGH Walcher Stellung, in der einer Gesellschafter-Arbeitnehmerin Insolvenz-Ausfallgeld zuerkannt wurde, da die stehen gelassenen Ansprüche bloß gestundet seien. Sie kritisieren insb, dass der EuGH nicht auf die Regelungen bezüglich des Eigenkapitalersatzrechts eingegangen ist.