Der vorliegende Beitrag widmet sich einer der „beliebtesten“ Nebenaufgaben des Masseverwalters: Sind Kraftfahrzeuge auf den Gemeinschuldner zugelassen, erhält der Masseverwalter häufig Anfragen von Verwaltungsbehörden, wem der Zulassungsbesitzer zu einem bestimmen Zeitpunkt das Kraftfahrzeug überlassen hat. Oft treten Unklarheiten auf, ob die Anfragen beantwortet werden müssen oder nicht; mitunter ist es dem Masseverwalter schlichtweg unmöglich, die gewünschte Auskunft zu erteilen.