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§ 45a AMFG

ZIK aktuellZIK 2004/93dZIK 2004, 73 Heft 3 v. 25.6.2004

Vor bzw in Insolvenzverfahren ist es oft erforderlich, beim Arbeitsmarktservice die Auflösung zahlreicher Dienstverhältnisse gem § 45a AMFG anzuzeigen. Auf der Homepage des AMS (s „www.ams.or.at “) ist im „Formularcenter“ ein Formular für diese Anzeige zu finden. Es kann direkt am Bildschirm ausgefüllt, aber noch nicht elektronisch eingebracht werden. Das ausgefüllte Formular ist also auszudrucken und an die zuständige Regionale Geschäftsstelle des AMS zu schicken.

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