Der Autor erörtert, dass es durch den Erwerb eigener Aktien oder bei der Verschmelzung mit einer überschuldeten Gesellschaft zur Vernichtung von Gesellschaftsvermögen kommen kann, weil das Gesetz zum Schutz der Kapitalerhaltung nur eine Ausschüttungssperre vorsieht. Der Autor richtet einen Appell an den Gesetzgeber, damit die Rechtsunsicherheit durch exzessive richterliche Rechtsfortbildung nicht gefördert werde.