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Spunda, Kondiktionsschuldner bei zedierter Garantieforderung, ÖBA 2004, 374:

Fachliteratur ZIKZIK 2004/114ZIK 2004, 90 Heft 3 v. 25.6.2004

Im Fall der Rückabwicklung im Dreiecksverhältnis geht die hM davon aus, dass sich der Zessus an den Zessionar halten muss. Der OGH sprach sich in der vom Autor besprochenen E bei der Garantie dafür aus, dass sich der Zessus an den Zedenten halten müsse. Der Autor legt dar, dass diese Lösung in allen Kondiktionsfällen zu gelten habe.

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