Bei Personengesellschaften können Forderungen aus dem Gesellschaftsverhältnis auf laufende Ansprüche verpfändet werden, eine Verpfändung des gesamten Geschäftsanteils ist hingegen nicht möglich. Die Autoren erörtern, welcher Titel und Modus bei der Verpfändung einzuhalten ist. Daneben zeigen sie die Befriedigungsmöglichkeiten des Pfandnehmers auf.