Der Autor untersucht die Haftung von Geschäftsführern wegen Insolvenzverschleppung auf Grundlage des § 69 KO, da in letzter Zeit die Haftung der verantwortlichen Organträger nach dem ASVG und StGB (Entschärfung des § 159 StGB) eingeschränkt wurde. Er gibt einen ausführlichen Überblick über die Einstandspflicht nach § 69 KO unter besonderer Beachtung der für die Sozialversicherungsträger relevanten Aspekte.