Mit 1. 5. 2004 treten zehn Staaten der EU bei. Das zieht auch im Bereich von Insolvenzrecht und Kreditschutz rechtliche Konsequenzen nach sich. Nach Art 2 der Akte über die Beitrittsbedingungen (ABl vom 23. 9. 2003, L 236, 33) gelten ab dem Beitrittstag in den neuen EU-Staaten die bereits vorher erlassenen Rechtsakte der EU-Organe. Das betrifft auch die EuInsVO sowie die für die grenzüberschreitende Anspruchsverfolgung wichtige EuGVVO. Entsprechende Anpassungen enthält die Beitrittsakte im Anhang II.18 (s ABl vom 23. 9. 2003, L 236, 711 ff, 715).