Das BMJ hat ein Formblatt für die „Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren“ vorbereitet. Es basiert in seinen Grundzügen auf dem Schema, das von den Formularen für Mahnklagen oder Exekutionsanträge bekannt ist, enthält aber eine Reihe insolvenzspezifischer Abweichungen. Neben der Angabe von Schuldner und anmeldendem Gläubiger samt Vertreter (derzeit ist jeweils nur eine Person vorgesehen) sind Angaben zu Kapital, Zinsen und Kosten der angemeldeten Forderung zu machen sowie Beweise für die behauptete Forderung anzubieten. Entsprechend § 103 Abs 2 KO ist ein Feld für Hinweise auf ein anhängiges Verfahren vorgesehen. Ein weiteres Feld bietet Platz, gem § 103 Abs 3 KO Angaben zu allfälligen Absonderungsrechten zu machen, die (teilweise) die angemeldete Konkursforderung sichern. Schließlich gibt es wie üblich ein Feld für weiteres Vorbringen, als Beispiel ist die Nennung eines im Inland wohnenden Zustellbevollmächtigten durch einen ausländischen Konkursgläubiger angeführt (vgl § 104 Abs 3 KO).