Im Zuge der Beschlussfassung über das Wachstums- und Standortgesetz 2003 wurde im Finanzausschuss ein Antrag gem § 27 GOG auf Abänderung des Umsatzsteuergesetzes eingebracht und beschlossen, der auch relevante Neuerungen für umsatzsteuerliche Fragen im Insolvenz- bzw Exekutionsverfahren bringt.1). Im Folgenden soll auf diese Änderungen und ihre Auswirkungen eingegangen werden.